Linienverkehr
Die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (Betriebshof Stralsund) führt im Auftrag des Landkreises Vorpommern-Rügen den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Stralsund durch.
Den öffentlich-rechtlichen Rahmen für diese Leistungen regelt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in den §§ 42 und 43.
§ 42 beschreibt den Begriff Linienverkehr als eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
Die Busse der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH verkehren im Stadtgebiet Stralsund auf neun Linien, die teilweise auch in das Umland der Hansestadt führen.
Gelegenheitsverkehr
Für Gruppenfahrten im Gelegenheitsverkehr in die nähere Umgebung bietet die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH Busse in Stadtausführung ohne Reisekomfort an. Gelegenheitsverkehr ist die Beförderung von Personen, die nicht Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist. Der Gesetzgeber unterscheidet drei Formen des Gelegenheitsverkehrs, wobei unser Unternehmen nur Verkehr mit Mietomnibussen nach § 49 Personenbeförderungsgesetzes durchführt. Dabei wird der Bus im Ganzen zur Beförderung angemietet, und es entscheidet allein der Auftraggeber über Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gelegenheitsverkehr können Sie hier herunterladen.