Die Fahrradkarte gilt im gemäß Fahrkartenaufdruck angegebenen Geltungsbereich zur einmaligen Fahrt in eine Richtung ohne Fahrtunterbrechung. Für das Umsteigen zwischen den Verkehrsmitteln sind der kürzeste Weg und der nächstmögliche Anschluss zu nutzen. Rück- und Rundfahrten sind nicht zugelassen.
Die Mitnahme von maximal 2 Fahrrädern im Regionallinienbus ist grundsätzlich nur dann statthaft, wenn im Fahrzeug geeignete Halte-und Sicherungseinrichtungen vorhanden sind. Bei nichtausreichendem Platz im Fahrzeug ist situationsbedingt die Mitnahme nicht möglich. Für Fahrten mit Umsteigebeziehungen wird nicht garantiert, dass bei Mitnahme auf Teilabschnitten diese auch im Anschlussbus möglich ist. Die Mitnahme von Tandems ist ausgeschlossen. Innerhalb der Busse werden keine Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor und E-Bikes/ Pedelecs / E-Tretroller – jeweils auch zusammengeklappt – (nachfolgend E-Bikes) befördert. Die Mitnahme von Fahrrädern in Stadt- und in Ortsbusverkehren ist ausgeschlossen. Zusammengeklappte Fahrräder (Klappräder) und Tretroller werden in den Bussen kostenfrei als Handgepäck (Sachen) mitgenommen. Nicht zusammengeklappte Fahrräder und Tretroller werden wie ein Fahrrad behandelt.
Mitnahme auf Fahrradanhängern
Generell werden keine Fahrräder mit Verbrennungsmotor mitgenommen. Elektrisch unterstützte Fahrräder werden nur mitgenommen, wenn sie von der Bauart her sicher in den vorhandenen Halterungen zu verladen sind. Bei der Verladung der E-Bikes unterstützt der Fahrgast das Fahrpersonal nach seinen Möglichkeiten. Fahrräder werden gegen Entwerten einer Fahrradkarte befördert, E-Bikes gegen Entwerten einer Fahrradkarte E-Bike.