Halbjahreskarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie können nur von der Person genutzt werden, deren Name und Vorname auf der Fahrkarte eingetragen sind. Die Eintragung der Angaben hat vor dem ersten Fahrtantritt mit Kugelschreiber oder Tintenstift (unauslöschlich) zu erfolgen. Bei der Fahrausweisprüfung ist auf Verlangen neben dem Fahrausweis ein Lichtbildausweis zur Kontrolle der angegebenen Daten vorzuzeigen. Das E-Ticket ist eine Chipkarte, auf der die Fahrkarte gespeichert ist. Zur Prüfung ist sie bei Fahrtantritt auf die Fahrerkasse zu legen.
Geltungsdauer
Der erste Geltungstag einer Halbjahreskarte wird beim Kauf festgelegt. Die Gültigkeit endet nach einem Sechsmonatszeitraum am datumsmäßigen Vortag zum Betriebsende.
Geltungsbereich
Die Halbjahreskarte ist nur für den Stadtverkehr in der Hansestadt Stralsund verfügbar.