Geltungsbereich | Regeltarif | ermäßigt |
---|---|---|
Hansestadt Stralsund | 51,20 € | 38,60 € |
Bergen auf Rügen, Sassnitz, Ribnitz-Damgarten | 40,80 € | 30,60 € |
Ortsteil Ribnitz, Ortsteil Damgarten | 30,60 € | 22,90 € |
Insel Hiddensee | 45,50 € | 41,50 € |
Preisstufe A | 61,70 € | 46,50 € |
Preisstufe B | 71,30 € | 54,10 € |
Preisstufe C | 81,10 € | 61,80 € |
Preisstufe D | 103,20 € | 78,80 € |
Preisstufe E | 125,50 € | 95,70 € |
Preisstufe F | 142,50 € | 111,30 € |
Preisstufe G | 159,40 € | 126,80 € |
Preisstufe H | 169,80 € | 134,40 € |
Preisstufe I | 180,40 € | 141,90 € |
Preisstufe J | 184,80 € | 145,40 € |
Preisstufe K-S | 189,30 € | 149,00 € |
Die Monatskarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Sie können nur von der Person genutzt werden, deren Name und Vorname auf der Fahrkarte eingetragen sind. Die Eintragung der Angaben hat vor dem ersten Fahrtantritt mit Kugelschreiber oder Tintenstift (unauslöschlich) zu erfolgen. Bei der Fahrausweisprüfung ist auf Verlangen neben dem Fahrausweis ein Lichtbildausweis zur Kontrolle der angegebenen Daten vorzuzeigen. Das E-Ticket ist eine Chipkarte, auf der die Fahrkarte gespeichert ist. Zur Prüfung ist sie bei Fahrtantritt auf die Fahrerkasse zu legen.
Geltungsdauer
Monatskarten gelten einen Monat. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgegeben werden. Beginnt die Geltungsdauer am ersten Tag eines Monats, erlischt sie mit Ablauf des letzten Tages des Monats. Beginnt sie an einem anderen Tag, endet sie am datumsmäßigen Vortag (Betriebsende) des Folgemonats. Bei den am 30. und 31. Januar gelösten Karten erlischt die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Februars. Der erste Geltungstag einer Halbjahreskarte wird beim Kauf festgelegt. Die Gültigkeit endet nach einem Sechsmonatszeitraum am datumsmäßigen Vortag zum Betriebsende.
Geltungsbereich
Die Monatskarte berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten in der angegebenen Relation.
Ermäßigung
Einzelfahr- und Mehrfahrtenkarten zum Ermäßigungstarif gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Unentgeltlich befördert werden:
- Kinderwagen
- Kleintiere in Behälter
- Gepäck
- Blindenführhunde, die eine blinde Person begleiten
- Hunde schwerbehinderter Menschen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IX), wenn dies im Schwerbehindertenausweis entsprechend vermerkt ist.