Die Schülerfreizeitkarte kann von Schülern ohne Hauptwohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen erworben werden. Sie ist eine persönliche Zeitkarte und damit nicht übertragbar. Sie kann nur von der Person genutzt werden, deren Name und Vorname auf dem Fahrausweis eingetragen sind. Die Eintragung der Angaben hat vor dem ersten Fahrtantritt mit Kugelschreiber oder Tintenstift (unauslöschlich) zu erfolgen. Bei der Fahrausweisprüfung ist auf Verlangen neben dem Fahrausweis eine Nutzungsberechtigung (Schülerausweis) zur Kontrolle der angegebenen Daten vorzuzeigen.
Geltungsdauer
Die Schülerfreizeitkarte gilt für den eingetragenen Monat
- von Montag bis Freitag jeweils ab 16:00 Uhr bis Betriebsende
- samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in M-V sowie in den Ferien in M-V (außer Sommerferien M-V) ganztägig.
Geltungsbereich
Die Schülerfreizeitkarte gilt für beliebig häufige Fahrten im Bediengebiet der VVR außer auf der Insel Hiddensee.