Tiere werden nicht befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung der Betriebsdurchführung gefährdet oder andere Fahrgäste belästigt werden. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Für Hunde, soweit sie nicht in geeigneten Behältern mitgeführt werden, gilt in den Verkehrsmitteln eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Ausgenommen von der Maulkorbpflicht sind Blindenführhunde (generell) und Assistenzhunde, wenn diese deutlich mit einer Weste gekennzeichnet sind und Mensch und Assistenzhund jeweils einen entsprechenden Ausweis besitzen.
Im Übrigen gelten die aktuellen Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) über das Führen und Halten von Hunden. Für Hunde und Kleintiere, soweit sie nicht in geeigneten Behältern mitgeführt werden, ist eine Fahrkarte „Tier“ zu erwerben.