Wochennetzkarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie können nur von der Person genutzt werden, deren Name und Vorname auf der Fahrkarte eingetragen sind. Die Eintragung der Angaben hat vor dem ersten Fahrtantritt mit Kugelschreiber oder Tintenstift (unauslöschlich) zu erfolgen. Bei der Fahrausweisprüfung ist auf Verlangen neben dem Fahrausweis ein Lichtbildausweis zur Kontrolle der angegebenen Daten vorzuzeigen. Das E-Ticket ist eine Chipkarte, auf der die Fahrkarte gespeichert ist. Zur Prüfung ist sie bei Fahrtantritt auf die Fahrerkasse zu legen.
Geltungsdauer
Wochennetzkarten gelten 7 Tage. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag der Woche an ausgegeben werden. Die Geltungsdauer endet am letzten Geltungstag mit Betriebsende.
Geltungsbereich
Wochennetz gelten im gesamten Bediengebiet der VVR außer auf der Insel Hiddensee.