Was passiert eigentlich, wenn eine Chipkarte beim Einstieg als „gesperrt“ angezeigt wird? Eine solche Karte ist nicht mehr als gültiger Fahrausweis nutzbar – beispielsweise, weil ihre Gültigkeit abgelaufen ist.
Unser Fahrpersonal ist in diesem Fall an klare Vorgaben gebunden. Die gesperrte Karte darf nicht als gültiger Fahrausweis akzeptiert werden. Für die Fahrt ist dann ein gültiges Ticket erforderlich, das – je nach Verbindung und Fahrzeug – auch direkt erworben werden kann.
Diese Regel gilt für alle Fahrgäste gleichermaßen. Denn gültige Fahrausweise und die Entrichtung des Fahrentgelts sind eine wichtige Grundlage dafür, dass wir den öffentlichen Nahverkehr zuverlässig anbieten können.
Unser Hinweis speziell zum Thema Sammelzeitkarten/Schülernetzkarten: Die ausgegebenen Karten können technisch bis zu vier Jahre genutzt werden, können also theoretisch für 4 Schuljahre hintereinander gültig sein. Eventuell muß zwischendurch trotzdem eine neue Sammelzeitkarte beantragt werden. Ein Antrag ist nur in folgenden Fällen zu stellen:
- Schülerinnen und Schüler, die neu an ihre Schule wechseln
- bei Wechsel der Schulform (z.B. Grundschule zu Regionalschule 4./5.Klasse oder bei Wechsel auf das Gymnasium)
- Änderungen persönlicher Daten (z. B. Name, Anschrift)
- Klassenwiederholung oder Überspringen einer Klassenstufe
- Schülerinnen und Schüler, die bislang keinen Busausweis hatten
- Beantragung oder Änderung im Zusammenhang mit Bahnfahrten/Schülernetzkarten
Sammelzeitkarten/Schülernetzkarten für Schülerinnen und Schüler, die regulär Ihre Schule zum Ende eines Schuljahres verlassen, (gilt nur für Klasse 4 an Grundschulen / Klasse 10 an Regionalen Schulen / Klasse 12 an Gymnasien), werden durch die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen automatisch gesperrt.
Wer sich nicht sicher ist, ob seine Chipkarte auch automatisch in einem neuen Schuljahr gilt, kann das jederzeit entweder beim Landkreis, der Schule oder bei der VVR anfragen – so gibt es beim Einstieg keine unangenehmen Überraschungen.