Das bestehende Tarifangebot bleibt grundsätzlich unverändert
Die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen (VVR) startet mit einigen Neuerungen ins Jahr 2026: Neben einer Tarifanpassung beim Shuttelticket Königsstuhl und Königsstuhl-Ticket werden einige Passagen der Beförderungsbedingungen präziser gefasst, so zum Beispiel für die Mitnahme von Tieren (Hunden).
Änderung ShuttleTicket Königsstuhl und KönigsstuhlTicket:
Durch eine Erhöhung der Eintrittspreise des NationalparkZentrum Königsstuhl und der entsprechenden Anpassung dieser Anteile an den KombiTickets ergibt sich hier eine Tarifanhebung ab 01.01.2026.
KönigsstuhlTicket
1 Erwachsener (ab 15 Jahre) bisher 25,00 € // neu: 26,50 €
1 Familie (bis 5 Pers., davon max. 2 Erw.) bisher 50,00 € // neu: 55,00 €
ShuttleTicket Königsstuhl
1 Erwachsener (ab 15 Jahre) bisher 15,00 € // neu: 17,50 €
Ermäßigt (6 bis 14 Jahren) bisher 8,00 € // neu: 10,50 €
Familie (bis 5 Pers., davon max. 2 Erw.) 35,00 € // neu: 41,00 €
Darüber hinaus gilt ab 01.01.2026 das ShuttleTicket Königsstuhl am angegebenen Gültigkeitstag für eine Hin- und eine Rückfahrt auf den Linie 14, 19 und 23 innerhalb der Tarifwaben 210 Sassnitz (neu) sowie 213 Königsstuhl.
Änderung in den allgemeinen Beförderungsbedingungen
Durch die notwendigen Präzisierungen konnten einzelne Punkte der bestehenden allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fahrgäste wie auch das Fahrpersonal eindeutiger und verständlicher formuliert werden. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
- §1 Anspruch auf Beförderung/ Neuer Punkt (4):
In Kleinbusfahrzeugen (8-Sitzer/Fahrzeugklasse Van/Kleinbus) gilt uneingeschränkt die Kindersicherungspflicht nach § 21 Abs. 1a StVO. Kinder bis 11 Jahre oder unter 150 cm Körpergröße dürfen nur gesichert mitgenommen werden – mit einem zugelassenen Kindersitz (ECE R 44/04 oder ECE R 129/i-Size). Der Fahrgast ist verpflichtet, einen geeigneten Kindersitz/Babyschale mitzubringen.
- §3 Verhalten der Fahrgäste / Zusätzliche Passage:
Das Tragen von geeignetem Schuhwerk wird ausdrücklich empfohlen, da trotz regelmäßiger Reinigung kleinere Gegenstände, die zum Hervorrufen von Verletzungen geeignet sind, wie z.B. Scherben, Steine oder Splitter, unbemerkt in den Fahrgastraum geraten können. Insbesondere Fahrgäste ohne oder mit ungeeignetem Schuhwerk (z.B. mit sehr dünner Sohle, Barfußschuhe) sind zu erhöhter diesbezüglicher Vorsicht verpflichtet.
- §10 Beförderung von Sachen und Tieren / Aktualisierte Passagen im Punkt 1 bis 3:
Unentgeltlich befördert werden: Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind.
Für Hunde, die in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, gilt in den Verkehrsmitteln eine Leinen– und Maulkorbpflicht.
Generell werden keine Fahrräder mit Verbrennungsmotor mitgenommen. Fahrräder, elektrisch unterstützte Fahrräder, Fatbikes, Chopperfahrräder usw. werden nur mitgenommen, wenn sie von der Bauart her sicher in den vorhandenen Halterungen zu verladen sind. Bei der Verladung von Fahrrädern mit großem Gewicht unterstützt der Fahrgast das Fahrpersonal nach seinen Möglichkeiten.
Eine komplette Übersicht über die aktualisierten Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen ab 01.01.2026 HIER