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VVR – Verkehrgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH

VVR - Verkehrgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH

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Startseite | Tarifbestimmungen

Tarifbestimmungen

Tarifbestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Tarifbereich

Der Tarifbereich der VVR ist wie folgt unterteilt:

  • Regionaltarif für die Bediengebiete Rügen und Nordvorpommern
  • Stadttarif für die Hansestadt Stralsund
  • Ortstarif in den Städten Sassnitz, Bergen auf Rügen und Ribnitz-DamgartenEine Übersicht des Linien- und Haltestellennetzes sowie die Einteilung der Preisstufen enthält der Liniennetz- und Tarifwabenplan.
1.2 Beförderungsvertrag

Mit dem Erwerb des Fahrausweises erkennt der Fahrgast

  • die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der VVR, welche auf den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) gemäß der VO über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in aktueller Fassung basieren,
  • die Tarifbestimmungen und
  • die öffentlich bekannt gemachten Fahrpreise der VVR in ihrer jeweils gültigen Fassung als Inhalt des Beförderungsvertrages an.

Mit Betreten des Verkehrsmittels tritt der Beförderungsvertrag in Kraft.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert, soweit sie in Begleitung von fahrscheinpflichtigen Personen sind.

1.3 Fahrkarten

Entsprechend der Grundsätze dieses Tarifs werden ausgegeben:

1.3.1 Einzel- und Mehrfahrtenkarten
  • Einzelfahrkarte
  • Einzelfahrkarte ermäßigt
  • Gruppenfahrkarte
  • Gruppenfahrkarte Hin+Rück
1.3.2 Tageskarten
  • Tageskarte (Wabe 100 und Ortstarif)
  • Tageskarte ermäßigt (Wabe 100 und Ortstarif)
1.3.3 Tagesnetzkarten
  • Tagesnetzkarte
  • Tagesnetzkarte ermäßigt
  • Tagesnetzkarte Familie/Minigruppe
1.3.4 Fahrkarten für Fahrräder und E-Bikes
  • Fahrradkarte
  • Fahrradkarte E-Bike
1.3.5 Zeitfahrkarten
  • Wochenkarte
  • Wochennetzkarte
  • Monatskarte
  • Monatsnetzkarte
  • Monatskarte plus (Wabe 100)
  • Halbjahreskarte (Wabe 100)
1.3.6 Zeitfahrkarten ermäßigt
  • Wochenkarte ermäßigt
  • Monatskarte ermäßigt
  • Halbjahreskarte ermäßigt (Wabe 100)
  • Schülerfreizeitkarte
  • Sammelzeitkarte/Schülernetzkarte für Schüler
1.4 Fahrpreise

Die Fahrpreise werden nach einem Wabentarif ermittelt. Zur Fahrpreisbestimmung sind die Tarifwaben zu bestimmen, in denen die Start- und die Zielhaltestelle liegen. Danach wird die Preisstufe ermittelt, die zwischen den Tarifwaben gilt. Entsprechend der Preisstufe wird dann der Fahrpreis ermittelt. Es ist möglich, verschiedene Linien mit unterschiedlichen Fahrwegen in Richtung des Fahrtzieles zu nutzen. Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen.

Abweichend der vorgenannten Regelung gilt für Fahrten:

  • innerhalb der Hansestadt Stralsund ausschließlich der Preis für die Wabe 100
  • innerhalb des Ortes Bergen auf Rügen (innerhalb der Stadtgrenzen bis zu den Haltestellen Bergen Arbeitsamt, Arndt-Heim, Haus der Dienste, Kiebitzmoor, Neuer Friedhof, Süd) ausschließlich der Preis für die Wabe 200
  • innerhalb des Ortes Sassnitz ausschließlich der Preis für die Wabe 210
  • innerhalb der Orte Binz und Prora ausschließlich der Preis für die Wabe 220
  • innerhalb des Ortes Ribnitz-Damgarten sowie der Ortsteile Ribnitz (Wabe 301) und Damgarten (Wabe 302) der Preis des jeweiligen Ortes
  • innerhalb des gesamten Bediengebietes für Monatskarten und Wochenkarten ab Preisstufe K eine einheitliche Preisstufe. Zusätzlich werden Monatskarten und Wochenkarten ab Preisstufe K automatisch zu Monatsnetzkarten bzw. Wochennetzkarten und gelten im Gesamtliniennetz (außer auf der Insel Hiddensee).
  • Auf der Insel Hiddensee gilt ein eigenständiger Tarif.
1.5 Vertrieb
1.5.1 Fahrkarten

Fahrkarten werden im jeweils definierten Sortiments-
umfang ausgegeben:

  • im unternehmenseigenen OnlineShop
  • in der unternehmenseigenen InfoThek in Bergen auf Rügen und in Stralsund, jeweils am Busbahnhof
  • durch das Fahrpersonal in den Bussen
  • an besonders gekennzeichneten Verkaufsstellen im Auftrag der VVR (Agenturen)
  • auf den Betriebshöfen in Stralsund, Bergen auf Rügen, Ribnitz-Damgarten und Grimmen

Die Fahrausweise im Abonnement (ABO) werden nur auf schriftlichen Antrag der Kunden als Chipkarte per Post oder als Onlineticket für mobile Geräte per E-Mail zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, die Anträge von der Homepage www.vvr-bus.de herunterzuladen.

1.5.2 Stammkarten

Stammkarten zur Nutzung ermäßigter Zeitfahrausweise im Stadt-, Orts- und Regionallinienverkehr müssen beantragt werden. Für die Ausstellung des Ausweises ist ein aktuelles Lichtbild abzugeben.
Es besteht die Möglichkeit, die Anträge von der Homepage www.vvr-bus.de herunterzuladen.
Die nachfolgend aufgeführten Ausweise werden als Stammkarte anerkannt:

  • Ausweise von allgemeinbildenden Schulen
  • Ausweise weiterführender Bildungseinrichtungen, die der Ausgleichsverordnung unterliegen (z.B. Fachhochschulen oder Hochschulen)
  • Ausweise für Bundesfreiwilligendienstleistende (Bundes- und Jugendfreiwilligendienste)

Diese Ausweise müssen personalisiert sein, über ein Lichtbild verfügen und einen Gültigkeitszeitraum ausweisen. Bei Nachweisen ohne Lichtbild gilt ein amtlicher Lichtbildausweis als Legitimation. Der Name ist auf die Zeitkarte zu übertragen.

1.6 Entwertung

Fahrausweise, die in Fahrzeugen durch das Personal ausgegeben werden, sind bereits entwertet und nur für den sofortigen Fahrtantritt gültig.

1.7 Sicherung gegen Missbrauch

Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrausweis auf Verlangen zur Prüfung vorzuweisen bzw. auszuhändigen.
Entwertete Einzel-, Tages- und Fahrradkarten sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
Bei der Prüfung personengebundener Zeitkarten (Wochen- und Monatskarte, auch in den Ausgabeformen Abonnement, E-Ticket und Halbjahreskarte) ist auf Verlangen neben dem Fahrausweis ein Lichtbildausweis zur Kontrolle der angegebenen Daten vorzuzeigen.
Fahrgäste mit Fahrausweisen, die nur in Verbindung mit einem in den Tarifbestimmungen vorgesehenen Berechtigungsnachweis/Stammkarte gelten, sind verpflichtet, während der Fahrt den im Tarif geforderten Berechtigungsnachweis/Stammkarte bei Kontrollen vorzuzeigen.

2 Tarifbestimmungen

2.1 Einzel- und Mehrfahrtenkarten
  • Einzelfahrkarte
  • Einzelfahrkarte ermäßigt
  • Gruppenfahrkarte
  • Gruppenfahrkarte Hin+RückDie Einzelfahrkarte gilt jeweils für eine Person.
2.1.1 Ermäßigung

Einzelfahr- und Mehrfahrtenkarten zum Ermäßigungstarif gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

2.1.2 Fahrtunterbrechung

Die Einzelfahrkarte gilt zur einmaligen Fahrt in eine Richtung ohne Fahrtunterbrechung.

2.1.3 Geltungsbereich, Umsteigen

Die Einzelfahrkarte im Stadt und Ortsteiltarif gilt ab Verkauf 1 Stunde. Die Einzelfahrkarte im Regionalverkehr gilt ab Verkauf 2 Stunden. Einzelfahrkarten gelten zur einmaligen Fahrt innerhalb des auf dem Fahrausweis angegebenen Geltungsbereiches.
Für das Umsteigen zwischen den Verkehrsmitteln sind der kürzeste Weg und der nächstmögliche Anschluss zu nutzen. Rück- und Rundfahrten sind nicht zugelassen. Die Fahrkarte ist beim Umsteigen dem Personal unaufgefordert vorzuzeigen.

2.1.4. Gruppenfahrkarte

Die Gruppenfahrkarte im Stadt und Ortsteiltarif gilt ab Verkauf 1 Stunde. Die Gruppenfahrkarte im Regionalverkehr gilt ab Verkauf 2 Stunden. Die Gruppenfahrkarte berechtigt zur gemeinsamen Fahrt ab 10 zahlender Personen mit gleichem Fahrtziel und bei sofortigem Fahrantritt zu einer Fahrt gemäß Aufdruck ohne Fahrtunterbrechung. Beim Umsteigen ist das zeitlich nächste Verkehrsmittel in Richtung des Fahrtzieles zu benutzen, Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen.
Unentgeltlich zu befördernde Personen zählen nicht zur Gruppe. Personen, die bereits zum Erwerb einer ermäßigten Einzelfahrkarte berechtigt sind, zählen zur Gruppe, erhalten aber keine weitere Ermäßigung.
Auch für Gruppen gilt, dass Kinder unter 6 Jahren grundsätzlich unentgeltlich befördert werden.
Es wird nur ein Fahrschein ausgegeben. Eine Gruppenanmeldung (Kontakte unter www.vvr-bus.de/kontakt/) ist mindestens 24 Stunden vor Nutzung erforderlich, ansonsten ist das Fahrplanangebot nur bei vorhandener Kapazität nutzbar.

2.2 Tageskarte
  • Tageskarte (Wabe 100 und Ortstarif)
  • Tageskarte ermäßigt (Wabe 100 und Ortstarif)

Die Tageskarte gilt für jeweils eine Person.

2.2.1 Ermäßigung

Die Tageskarte ermäßigt gilt für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

2.2.2 Geltungsdauer

Die Tageskarte gilt am angegebenen Gültigkeitstag ganztägig bis Betriebsende.

2.2.3 Geltungsbereich

Die Tageskarte berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des auf dem Fahrausweis angegebenen Geltungsbereiches.

2.3 Tagesnetzkarte
  • Tagesnetzkarte
  • Tagesnetzkarte ermäßigt
  • Tagesnetzkarte Familie/Minigruppe

Die Tagesnetzkarte gilt für jeweils eine Person. Die Tagesnetzkarte Familie/Minigruppe berechtigt zur gemeinsamen Benutzung von 5 Personen, davon maximal 2 Erwachsene.

2.3.1 Ermäßigung

Die Tagesnetzkarte ermäßigt gilt für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

2.3.2 Geltungsdauer

Die Tagesnetzkarte gilt am angegebenen Gültigkeitstag ganztägig bis Betriebsende.

2.3.3 Geltungsbereich

Die Tagesnetzkarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Bediengebietes der VVR außer auf der Insel Hiddensee.

2.4 Fahrausweise für Fahrräder
  • Fahrradkarte
  • Fahrradkarte E-Bike
2.4.1 Geltungsdauer/Geltungsbereich

Die Fahrradkarte gilt im gemäß Fahrkartenaufdruck angegebenen Geltungsbereich zur einmaligen Fahrt in eine Richtung ohne Fahrtunterbrechung. Für das Umsteigen zwischen den Verkehrsmitteln sind der kürzeste Weg und der nächstmögliche Anschluss zu nutzen. Rück- und Rundfahrten sind nicht zugelassen.

2.5 Wochenkarte, Monatskarte, Halbjahreskarte, Monatskarte plus und 70+ Ticket Stralsund
2.5.1 Wochenkarte, Monatskarte und Halbjahreskarte
  • Wochenkarte
  • Wochennetzkarte
  • Monatskarte (auch im Abonnement, als E-Ticket)
  • Monatsnetzkarte (auch im Abonnement, als E-Ticket)
  • Halbjahreskarte (Wabe 100, auch im Abonnement, als E-Ticket)

Wochen-, Wochennetz-, Monats- und Monatsnetzkarte und Halbjahreskarte sind personengebunden und nicht übertragbar.
Sie können nur von der Person genutzt werden, deren Name und Vorname auf der Fahrkarte eingetragen sind. Die Eintragung der Angaben hat vor dem ersten Fahrtantritt mit Kugelschreiber oder Tintenstift (unauslöschlich) zu erfolgen.
Bei der Fahrausweisprüfung ist auf Verlangen neben dem Fahrausweis ein Lichtbildausweis zur Kontrolle der angegebenen Daten vorzuzeigen.
Das E-Ticket ist eine Chipkarte, auf der die Fahrkarte gespeichert ist. Zur Prüfung ist sie bei Fahrtantritt auf die Fahrerkasse zu legen.

2.5.1.1 Geltungsdauer
Wochen- und Wochennetzkarte gelten 7 Tage. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag der Woche an ausgegeben werden. Die Geltungsdauer endet am letzten Geltungstag mit Betriebsende.
Monats- und Monatsnetzkarte gelten einen Monat. Sie können mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgegeben werden. Beginnt die Geltungsdauer am ersten Tag eines Monats, erlischt sie mit Ablauf des letzten Tages des Monats. Beginnt sie an einem anderen Tag, endet sie am datumsmäßigen Vortag (Betriebsende) des Folgemonats.
Bei den am 30. und 31. Januar gelösten Karten erlischt die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Februars.
Der erste Geltungstag einer Halbjahreskarte wird beim Kauf festgelegt. Die Gültigkeit endet nach einem Sechsmonatszeitraum am datumsmäßigen Vortag zum Betriebsende.

2.5.1.2 Geltungsbereich
Wochenkarte und Monatskarte berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten in der angegebenen Relation.
Wochennetz- und Monatsnetzkarte gelten im gesamten Bediengebiet der VVR außer auf der Insel Hiddensee.
Die Halbjahreskarte ist nur für den Stadtverkehr in der Hansestadt Stralsund verfügbar.

2.5.2 Monatskarte plus

2.5.2.1 Geltungsdauer
Die Monatskarte plus gilt einen Monat. Sie kann mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgegeben werden. Beginnt die Geltungsdauer am ersten Tag eines Monats, erlischt sie mit Ablauf des letzten Tages des Monats. Beginnt sie an einem anderen Tag, endet sie am datumsmäßigen Vortag (Betriebsende) des Folgemonats.
Bei den am 30. und 31. Januar gelösten Karten erlischt die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Februars.

2.5.2.2 Geltungsbereich
Die Monatskarte plus berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Stadtverkehrs in der Hansestadt Stralsund (Tarifwabe 100).

2.5.2.3 Zusatznutzen
Die Monatskarte plus enthält folgende Zusatzleistungen:

  • Übertragbarkeit auf eine andere Person. Sie darf jeweils nur von einer Person genutzt werden und ist dabei vom Benutzer mitzuführen.
  • unentgeltliche Mitnahme jeweils eines Tieres unter Beachtung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen § 10
  • unentgeltliche Mitnahme an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Mecklenburg-Vorpommern sowie am 24. und 31. Dezember von einem Erwachsenen und bis zu zwei Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren oder bis zu drei Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren
2.5.3 70+ Ticket Stralsund

Das 70+ Ticket Stralsund berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf allen Linien der VVR innerhalb der Hansestadt Stralsund (Tarifwabe 100) und dem angrenzenden Umland (Tarifwaben 101 Altefähr, 102 Jarkvitz, 103 Zarrendorf, 104 Lüdershagen bei Stralsund, 105 Pütte, 106 Klein Kordshagen, 107 Kramerhof). Davon ausgenommen sind On Demand Verkehre (z.B. Rufbusse).
Es kann von jeder anspruchsberechtigten Person mit Hauptwohnsitz in Stralsund, die 70 Jahre und älter ist, auf Antrag bei der VVR bestellt werden. Der Antrag wird von der VVR automatisch an alle anspruchsberechtigten Fahrgäste per Post zugesandt.
Das 70+ Ticket Stralsund ist personengebunden und nicht übertragbar. Es kann nur von der Person genutzt werden, deren Name und Vorname auf der Fahrkarte eingetragen sind. Bei der Fahrausweisprüfung ist auf Verlangen neben dem Fahrausweis ein Lichtbildausweis zur Kontrolle der angegebenen Daten vorzuzeigen. Das E-Ticket ist eine Chipkarte, auf der die Fahrkarte gespeichert ist. Zur Prüfung ist sie bei Fahrtantritt auf die Fahrerkasse zu legen.

2.6 Wochenkarte, Monatskarte und Halbjahreskarte ermäßigt
  • Wochenkarte ermäßigt
  • Monatskarte ermäßigt (jeweils auch im Abonnement, als E-Ticket)
  • Halbjahreskarte ermäßigt (auch im Abonnement, als E-Ticket)

Die ermäßigte Wochen-, Monats- und Halbjahreskarte ist eine persönliche Zeitkarte und damit nicht übertragbar. Sie kann nur jeweils von der Person genutzt werden, deren Name und Vorname oder Nummer der Stammkarte auf dem jeweiligen Fahrausweis eingetragen sind/ist. Die Eintragung der Angaben hat vor dem ersten Fahrtantritt mit Kugelschreiber oder Tintenstift (unauslöschlich) zu erfolgen. Diese Zeitkarten haben für Nutzer ab 15 Jahren nur Gültigkeit in Verbindung mit einer Stammkarte oder mit Ausweisen ausgewählter Einrichtungen.
Bei der Fahrausweisprüfung ist auf Verlangen neben dem Fahrausweis ein Lichtbildausweis zur Kontrolle der angegebenen Daten vorzuzeigen.
Das E-Ticket ist eine Chipkarte, auf der die Fahrkarte gespeichert ist. Zur Prüfung ist sie bei Fahrtantritt auf die Fahrerkasse zu legen.

2.6.1 Berechtigte

Die ermäßigte Wochenkarte, Monatskarte und Halbjahreskarte gelten

a) für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren,
b) ab 15 Jahren für

  1. Schüler und Direktstudenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater, allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen
  2. Personen, die private Schulen (Ersatzschulen, Ergänzungsschulen) oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter (1) fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist
  3. Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Abschluss der Berufsreife oder mittleren Reife besuchen
  4. Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Absatz 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden
  5. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
  6. Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während und im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist
  7. Anwärter und Anwärterinnen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1 sowie Praktikanten und Personen, die durch den Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter der Laufbahngruppe 1 erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten
  8. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr
    oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
  9. Berufstätige, Berufspraktikanten und Auszubildende, die Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch, Band III (SGB III) beziehen, sowie Personen, die sich in einem Referendariat befinden, erhalten keine ermäßigten Wochen- und Monatskarten. Dies gilt auch für Personen, die Lehrgänge, Nachhilfekurse oder Sprachschulen besuchen.
2.6.2 Nachweis der Berechtigung

Die Berechtigung zur Nutzung der ermäßigten Wochen-, Monats- und Halbjahreskarte ist ab 15  Jahren durch den Berechtigungsausweis/Stammkarte nachzuweisen.
Die Ermäßigungsberechtigung gilt entsprechend des vorgelegten Nachweises, längstens jedoch für ein Schul- oder Lehrjahr.

2.6.3 Geltungsdauer

Die Wochenkarte ermäßigt gilt von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag zum Betriebsende.
Der letzte Geltungstag ist auch dann der Sonntag, wenn der 1. Geltungstag kein Montag ist.
Die ermäßigte Monatskarte gilt für den eingetragenen
Kalendermonat. Die ermäßigte Halbjahreskarte gilt für die eingetragenen Monate.

2.6.4 Geltungsbereich

Ermäßigte Wochen-, Monats- und Halbjahreskarten be-
rechtigen zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des auf dem Fahrausweis angegebenen Geltungsbereiches.

2.7 Sammelzeitkarte für Schüler mit Hauptwohnsitz LK V-R

Die Sammelzeitkarte kann von jeder laut aktueller Schülerbeförderungssatzung anspruchsberechtigten Person mit Hauptwohnsitz Landkreis Vorpommern-Rügen per Antrag auf Schülerbeförderung bei der VVR bestellt werden.

2.7.1 Geltungsdauer

Die Sammelzeitkarte für Schüler gilt gemäß der aufgedruckten Strecke für ein Schuljahr. Sie gilt jedoch nicht während der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern.

2.7.2 Geltungsbereich

Die Sammelzeitkarte für Schüler berechtigt zu beliebig vielen Fahrten gemäß der aufgedruckten Strecke bzw. des hinter dem Tarif liegenden Geltungsbereichs einer entsprechenden Zeitfahrkarte.

2.8 Schülerfreizeitkarte für Schüler ohne Hauptwohnsitz LK V-R

Die Schülerfreizeitkarte kann von Schülern ohne Hauptwohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen erworben werden. Sie ist eine persönliche Zeitkarte und damit nicht übertragbar. Sie kann nur von der Person genutzt werden, deren Name und Vorname auf dem Fahrausweis eingetragen sind. Die Eintragung der Angaben hat vor dem ersten Fahrtantritt mit Kugelschreiber oder Tintenstift (unauslöschlich) zu erfolgen. Bei der Fahrausweisprüfung ist auf Verlangen neben dem Fahrausweis eine Nutzungsberechtigung (Schülerausweis) zur Kontrolle der angegebenen Daten vorzuzeigen.

2.8.1 Geltungsdauer

Die Schülerfreizeitkarte gilt für den eingetragenen Monat

  • von Montag bis Freitag jeweils ab 16:00 Uhr bis Betriebsende
  • samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in M-V sowie in den Ferien in M-V (außer Sommerferien M-V) ganztägig.
2.8.2 Geltungsbereich

Die Schülerfreizeitkarte gilt für beliebig häufige Fahrten im Bediengebiet der VVR außer auf der Insel Hiddensee.

2.9 Sonderangebote

Zu Sonder- und Großveranstaltungen können tarifliche Sonderangebote (Sonderfahrausweise) mit zeitlich begrenzter Geltungsdauer und/oder begrenztem Geltungsbereich angeboten werden. Ermäßigungsumfang und Verkaufsbedingungen werden jeweils gesondert bekannt gegeben.
Sonderfahrausweise sind Eintrittskarten, Theaterkassenbons, Einladungen, Hotelausweise oder Teilnehmerausweise mit Fahrtberechtigung. Die zeitliche und örtliche Gültigkeit ergibt sich aus einem besonderen Aufdruck auf dem Sonderfahrausweis bzw. aus hierzu ergehenden Bekanntmachungen.
Kooperationen sind Vereinbarungen mit Reiseveranstaltern oder Flug-, Bahn- und Busbeförderern des Fernreiseverkehrs, bei denen das Beförderungsdokument zur Fahrt im Tarifgebiet berechtigt. Die zeitliche und örtliche Gültigkeit ergibt sich aus einem besonderen Aufdruck auf dem Ticket bzw. aus hierzu ergehenden Bekanntmachungen.

2.10 KombiTickets und Sonderfahrpreise
2.10.1 VogelparkTicket

Das VogelparkTicket gilt für eine Person am angegebenen Gültigkeitstag ganztägig bis Betriebsende für beliebig viele Fahrten in den Waben 100, 103-107 und 301-602 und als einmalige Eintrittskarte für den Vogelpark Marlow. Es wird in 2 Varianten angeboten:

  • VogelparkTicket
  • VogelparkTicket ermäßigt

Das VogelparkTicket ermäßigt gilt für ein Kind im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

2.10.2 Flexibles TouristenTicket Nordvorpommern

Das Flexible TouristenTicket Nordvorpommern berechtigt eine Person vom Verkaufstag an 7 Tage die Busse in den Waben 100, 103-107 und 301-602 beliebig oft zu benutzen. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kurkarte. Bei Erwerb und der erstmaligen Nutzung ist keine Kurkarte notwendig, bei weiterer Nutzung ist die Kurkarte vorzuweisen. Es wird in 2 Varianten angeboten:

  • Flexibles TouristenTicket Nordvorpommern
  • Flexibles TouristenTicket Nordvorpommern ermäßigtFür das Flexible TouristenTicket Nordvorpommern ermäßigt gelten die gleichen Bestimmungen, berechtigt sind jedoch nur Personen von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
2.10.3 HiddenseeTicket

Das HiddenseeTicket gilt am angegebenen Gültigkeitstag ganztägig bis Betriebsende zur unbegrenzten Benutzung der Busse der VVR auf der Insel Rügen inkl. Wabe 100 sowie der Schiffe der Reedereien Hiddensee und Norddeutsche Binnenreederei von Rügen nach Hiddensee.
Die angefahrenen Häfen auf Rügen sind Schaprode/Wiek/ Dranske (Reederei Hiddensee) sowie Ralswiek/Breege (Norddeutsche Binnenreederei).
Es wird in 2 Varianten angeboten:

  • HiddenseeTicket
  • HiddenseeTicket ermäßigt

Das HiddenseeTicket ermäßigt gilt entsprechend des HiddenseeTickets für ein Kind im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

2.10.4 BernsteinTicket Rügen

Das BernsteinTicket Rügen kann genutzt werden von einzelreisenden

  • Erwachsenen
  • in der ermäßigten Form von Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahren
  • oder als Minigruppe (5 Personen, davon max. 2 Erwachsene).

Maximal 4 Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl der Minigruppe werden sie nicht berücksichtigt.
Ein BernsteinTicket Rügen ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets der Name und Vorname des Reisenden bzw. bei der Minigruppe des mitreisenden Erwachsenen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuch­staben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Kinder bis 5 Jahre und bei der Minigruppe Kinder bis 14 Jahre sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen erfolgen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite bzw. bei einigen Fahrkartenlayouts alternativ für die mitreisenden Erwachsenen bei der Minigruppe an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte.

Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis bzw. Schülerausweis nachzuweisen.

Für die Mitnahme von Gepäckstücken, Fahrrädern und Hunden gelten die Regelungen der Unternehmenstarife der beteiligten Verkehrsunternehmen.
Das BernsteinTicket Rügen gilt:

  • in den Zügen der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (ODEG) zwischen Stralsund – Grünhufe – Stralsund Hbf – Bergen auf Rügen – Ostseebad Binz/Sassnitz
  • in den Zügen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH (PRESS) zwischen Bergen auf Rügen – Putbus – Lauterbach Mole
  • in den Bussen der VVR auf der Insel Rügen inkl. Wabe 100 außer auf Hiddensee

Das BernsteinTicket Rügen wird ausgegeben:

  • aus DB-Fahrausweisautomaten
  • im Internet über www.bahn.de und als Handyticket über die DB Navigator-Buchungs-App
  • im personenbedienten Verkauf im Geltungsbereich bei der ODEG und der PRESS sowie der VVR (Tarifgebiete Hansestadt Stralsund und Insel Rügen)
  • in den Zügen von ODEG und PRESS durch Kundenbetreuer bzw. Zugbegleiter
  • in den Bussen der VVR durch das Fahrpersonal

Das BernsteinTicket Rügen gilt an dem auf ihm angegebenen Gültigkeitstag ganztägig für beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches und am Folgetag bis 03:00 Uhr.
Die Fahrkarten gelten bei der ODEG nur in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht zugelassen. Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen.

Der Weiterverkauf von benutzten BernsteinTickets Rügen ist nicht gestattet.
Umtausch und Erstattung des BernsteinTickets Rügen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Beförderungsvertrag kommt mit denjenigen Unternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel benutzt werden. Im Übrigen gelten jeweils die Beförderungsbedingungen der vom Kunden genutzten Verkehrsunternehmen.
Die Fahrgastrechte im SPNV bei Zugverspätungen, Zugausfällen und ggf. daraus resultierenden Anschlussversäumnissen gelten nicht für die Beförderung im Busverkehr.

2.10.5 KönigsstuhlTicket

Das KönigsstuhlTicket gilt am angegebenen Gültigkeitstag ganztägig bis Betriebsende für eine Person in allen Bussen der VVR auf der Insel Rügen inkl. Wabe 100.
Das KönigsstuhlTicket gilt für eine Person als einmalige Eintrittskarte für das Nationalpark-Zentrum Königsstuhl und beinhaltet sämtliche Angebote des Nationalpark-Zentrums Königsstuhl.

KönigsstuhlTicket Familie
Das KönigsstuhlTicket Familie gilt am angegebenen Gültigkeitstag ganztägig bis Betriebsende für bis zu 5 Personen, davon max. 2 Erwachsene. Als Erwachsene gelten Fahrgäste ab 15 Jahren. Es gilt in allen Bussen der VVR auf der Insel Rügen inkl. Wabe 100. Das KönigsstuhlTicket Familie gilt für bis zu 5 Personen, davon max. 2 Erwachsene, als einmalige Eintrittskarte für das Nationalpark-Zentrum Königsstuhl und beinhaltet sämtliche Angebote des Nationalpark-Zentrums Königsstuhl.

2.10.6 ShuttleTicket Königsstuhl

Das ShuttleTicket Königsstuhl gilt am angegebenen Gültigkeitstag für eine Hin- und eine Rückfahrt auf den Linie 14, 19 und 23 innerhalb der Tarifwabe 213 Königsstuhl (Haltestellen Abzweig Königsstuhl, Abzweig Welterbeforum, Hagen Parkplatz, Königsstuhl und Werder)
und als einmalige Eintrittskarte für das Nationalpark-Zentrum Königsstuhl und beinhaltet sämtliche Angebote des Nationalpark-Zentrums Königsstuhl.

Es wird in 3 Varianten angeboten:

  • ShuttleTicket Königsstuhl (auch als E-Ticket)
  • ShuttleTicket Königsstuhl ermäßigt
  • ShuttleTicket Königsstuhl Familie (auch als E-Ticket)

Die ermäßigte Fahrkarte gilt für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Das ShuttleTicket Königsstuhl Familie wird für bis zu 5 Personen, davon max. 2 Erwachsene, ausgegeben.

2.10.7 Pendelverkehr Parkplatz Hagen

Diese Fahrkarten gelten nur zwischen Hagen Parkplatz und dem Königsstuhl.
Es werden angeboten:

  • Einzelfahrt
  • Einzelfahrt ermäßigt
  • Einzelfahrt Hin+Rück
  • Einzelfahrt Hin+Rück ermäßigt
  • Einzelfahrt Hin+Rück Tier

Die ermäßigte Fahrkarte gilt für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Die Einzelfahrkarte Hin+Rück Tier gilt für die Mitnahme von Hunden sowie sonstigen Tieren gemäß § 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Mitarbeiter des Nationalpark-Zentrums Königsstuhl können die Busse der VVR auf der Strecke Sassnitz – Königsstuhl für dienstliche Zwecke gemäß Vereinbarung nutzen.

2.10.8 Auf der Insel Hiddensee (Inselbus)

Auf der Insel Hiddensee gilt für den Inselbus folgendes:

Tageskarte Insel Hiddensee
Die Tageskarte gilt am Lösungstag für beliebig viele Fahrten.

½ Tageskarte Insel Hiddensee
Die ½ Tageskarte gilt am Lösungstag für beliebig viele Fahrten in der Zeit von:
Fahrplanbeginn bis 12:30 Uhr
oder
12:30 Uhr bis Fahrplanende.

Tageskarte Insel Hiddensee ermäßigt
Die Tageskarte gilt am Lösungstag für beliebig viele Fahrten für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

Gleitende Monatskarte Insel Hiddensee
Die Gültigkeit der Gleitenden Monatskarte Insel Hiddensee beginnt am Verkaufstag und endet im Folgemonat mit dem Vortag des Verkaufstages.
Sie wird jedoch erst gültig, wenn der Vor – und Nachname des Fahrgastes an der markierten Stelle auf der Gleitenden Monatskarte Insel Hiddensee eingetragen sind. Sie ist nicht übertragbar.

Monatskarte Azubi Insel Hiddensee
Die Monatskarte Azubi Insel Hiddensee gilt vom ersten bis zum letzten Tag des Kalendermonates. Der Fahrausweis erhält den entsprechenden Monatsaufdruck. Er hat nur Gültigkeit in Verbindung mit einer von der VVR abgestempelten Stammkarte, versehen mit Lichtbild und Fahrtstrecke.
Sie kann nur von Personen genutzt werden, deren Vor- und Nachname (in Blockbuchstaben) oder die Nummer der Stammkarte auf der Fahrkarte eingetragen sind/ist. Die Eintragung der Angaben hat vor dem ersten Fahrtantritt zu erfolgen.
Monatskarten Azubi Insel Hiddensee sind Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs. Sie werden nur auf Antrag an berechtigte Personen im Sinne des § 2 der AusglVO M-V verkauft. Die Berechtigung ist durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder des Ausbildenden bzw. des Trägers der jeweiligen sozialen Dienste nachzuweisen. Sie gilt längstens 1 Jahr und ist nicht übertragbar.

Beförderung von Kindern
Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert, sofern sie in Begleitung einer Person mit gültigem Fahrausweis sind.
Ausnahme: Für Kindergruppen gilt der Preis für die Tageskarte Insel Hiddensee ermäßigt.

Sondertarif Hiddensee
Senioren ab dem 60. Lebensjahr (mit gemeldetem Wohnsitz auf der Insel Hiddensee), die Inhaber eines gültigen Familien- und Seniorenpasses Hiddensee sind, können den Inselbus fahrpreislos nutzen. Bei Fahrtantritt erhalten die berechtigten Senioren einen vorgedruckten, nummerierten Fahrausweis (Tageskarte S Insel Hiddensee oder ½ Tageskarte S Insel Hiddensee).
Diese Fahrausweise sind nur in Verbindung mit dem Familien- und Seniorenpass Hiddensee gültig.

2.10.9 HotelTicket

Die VVR kann mit Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben Vereinbarungen abschließen, bei denen die ausgegebenen Zimmerausweise zur unentgeltlichen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigen.
Die Zimmerausweise tragen einen Vermerk der VVR und berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der eingetragenen Aufenthaltsdauer im vereinbarten Bediengebiet.

2.10.10 Veranstaltungs- und TheaterTicket

Zurzeit besteht eine Vereinbarung mit dem Theater Putbus. Besucher des Theaters Putbus können zusätzlich zu Ihrer Eintrittskarte für den Veranstaltungstag ein vergünstigtes Bus Ticket für derzeit 2,50€ erwerben. Mit diesem TheaterBus-Ticket können am Veranstaltungstag ab 14 Uhr alle Busse auf Rügen in Richtung Putbus genutzt werden.

2.10.11 Ortsbus Sellin-Baabe

2.10.11.1 Fahrpreislose Nutzung Ortsbus Sellin-Baabe
Besitzer einer Kurkarte bzw. einer Einwohnerkarte der Ostseebäder Sellin, Göhren, Baabe sowie Mönchgut dürfen während der Gültigkeitsdauer der Kurkarte bzw. der Einwohnerkarte den Ortsbus Sellin – Baabe unentgeltlich benutzen. Tageskurkarten werden nicht anerkannt. Ist auf der Kurkarte ein „H“ vermerkt, werden dazugehörige Hunde ebenfalls unentgeltlich befördert.

2.10.11.2 Nutzung Ortsbus Sellin-Baabe
gemäß Tarif der VVR
Fahrgäste, die keine der vorstehend genannten Kurkarten (gem. 2.10.11.1) vorweisen können, zahlen den Fahrpreis entsprechend des gültigen Tarifes der VVR. Der Ortsbus Sellin-Baabe ist besonders gekennzeichnet.

2.10.12 BUSkam Ortsbus (Ortsbus Göhren)

2.10.12.1 Fahrpreislose Nutzung des BUSkam Ortsbus
Besitzer einer Kurkarte bzw. einer Einwohnerkarte der Ostseebäder Göhren, Sellin, Baabe sowie Mönchgut dürfen während der Gültigkeitsdauer der Kurkarte bzw. der Einwohnerkarte den BUSkam Ortsbus fahrpreislos nutzen. Tageskurkarten werden nicht anerkannt. Befindet sich auf der Kurkarte ein „H“, werden die Hunde ebenfalls fahrpreislos befördert.

2.10.12.2 Nutzung des BUSkam Ortsbus gemäß Tarif der VVR
Fahrgäste, die keine der vorstehend genannten Kurkarten (gem. 2.10.12.1) vorweisen können, zahlen den Fahrpreis entsprechend dem gültigen Tarif der VVR. Der BUSkam-
Ortsbus ist besonders gekennzeichnet.

2.10.13 Fahrpreislose Nutzung mit Kurkarten der Ostseebäder Baabe, Sellin, Göhren sowie Mönchgut

Besitzer einer Kurkarte der Ostseebäder Baabe, Sellin, Göhren sowie Mönchgut dürfen während der Gültigkeitsdauer ihrer Kurkarte alle Busse der VVR zwischen und innerhalb der Tarifwaben

  • 221 Zirkow
  • 222 Granitz
  • 223 Sellin
  • 224 Baabe
  • 225 Göhren
  • 226 Lobbe
  • 227 Klein Zicker

fahrpreislos nutzen. Tageskurkarten werden nicht anerkannt. Ist auf der Kurkarte ein „H“ vermerkt oder wurde für den Hund eine zusätzliche Kurkarte ausgegeben, werden dazugehörige Hunde ebenfalls fahrpreislos befördert.

2.10.14 Fahrpreislose und rabattierte Nutzung mit Kurkarten der Gemeinde Binz

Besitzer einer Kurkarte der Gemeinde Binz (Übernachtungsgäste, Einwohner und Tagesgäste) dürfen während der Gültigkeitsdauer ihrer Kurkarte alle Busse der VVR auf der
– Linie 27 Ortsbus Binz-Prora
fahrpreislos nutzen. Wurde für den Hund eine zusätzliche Kurkarte ausgegeben, werden dazugehörige Hunde ebenfalls fahrpreislos befördert.

Besitzer einer Kurkarte der Gemeinde Binz (Übernachtungsgäste) dürfen während der Gültigkeitsdauer ihrer Kurkarte darüber hinaus alle Busse der VVR auf den Linien 22, 24 und 29 innerhalb der Tarifwabe

  • 220 Binz/Prora

fahrpreislos nutzen.
Tageskurkarten werden nicht anerkannt. Wurde für den Hund eine zusätzliche Kurkarte ausgegeben, werden dazugehörige Hunde ebenfalls fahrpreislos befördert.
Besitzer einer Kurkarte der Gemeinde Binz (Übernachtungsgäste, Einwohner und Tagesgäste) können während der Gültigkeitsdauer ihrer Kurkarte auf der Linie 28 Binz-Jagdschloss Granitz rabattierte Einzelfahrscheine Erwachsener/ermäßigt erwerben (Jagdschloss-Ticket Binz“).

2.10.15 Fahrpreislose Nutzung mit Kur- und Einwohnerkarten des Seebades Breege-Juliusruh

Besitzer einer Kur- und Einwohnerkarte des Seebades Breege-Juliusruh dürfen während der Gültigkeitsdauer ihrer Kur- oder Einwohnerkarte alle Busse der VVR zwischen und innerhalb der Tarifwaben

  • 210 Sassnitz
  • 211 Dubnitz/Mukran
  • 212 Klementelvitz
  • 213 Königsstuhl
  • 215 Sagard
  • 216 Glowe
  • 217 Bisdamitz
  • 218 Lohme
  • 270 Altenkirchen
  • 271 Dranske
  • 272 Putgarten
  • 273 Nobbin
  • 274 Gelm
  • 275 Lobkevitz
  • 276 Bohlendorf
  • 277 Wittower Fähre
  • 278 Bakenberg

fahrpreislos nutzen. Die Benutzung der Linie 19 Pendelbus Königsstuhl – Parkplatz Hagen ist nicht inkludiert. Tageskurkarten und manuelle Meldescheine werden nicht anerkannt. Wurde für den Hund eine zusätzliche Kurkarte ausgegeben, werden dazugehörige Hunde ebenfalls fahrpreislos befördert.

2.10.16 NORDSEEINSELTARIF

(Vertrieb DB Reise & Touristik)
Fahrkarten der DB Reise & Touristik, ausgegeben über das Internet www.bahn.de und als Handyticket über die App DB Navigator, werden auf dem Streckenabschnitt Bergen auf Rügen bis Schaprode anerkannt, wenn sie die Kennzeichnungen NE 251 oder SEE 251 beinhalten.

2.10.17 Fahrpreisloser ÖPNV „Südliche Boddenkette“

Besitzer einer Kurkarte der Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten dürfen während der Gültigkeitsdauer ihrer Kurkarte alle Busse der VVR innerhalb der Tarifwaben

  • 301 Ribnitz
  • 302 Damgarten
  • 321 Dechowshof
  • 322 Saal
  • 323 Hermannshof
  • 324 Michaelsdorf
  • 325 Fuhlendorf
  • 330 Barth
  • 331 Bresewitz-Pruchten
  • 315 Zingst

fahrpreislos nutzen. Tageskurkarten werden nicht anerkannt, Jahreskurkarten nur personengebunden (in Verbindung mit dem Personalausweis) und fälschungsgeschützt, d.h. laminiert oder mindestens gesiegelt. Die Mitnahme von Hunden ist kostenfrei, wenn sich auf der Kurkarte ein „H“ befindet bzw. eine eigene Kurkarte für Hunde vorgezeigt wird. Anderenfalls erfolgt die Beförderung von Tieren nach den aktuellen Tarifbestimmungen der VVR.
Die Beförderung von Fahrrädern wird nach den aktuellen Tarifbestimmungen der VVR abgerechnet, d.h. die Kurkarte berechtigt nicht zu einer kostenfreien Mitnahme.

2.10.18 Ergänzungsticket Schülernetzkarte für Schüler mit Hauptwohnsitz LK V-R

Die Schülernetzkarte ist ein Ergänzungsprodukt für alle Schüler mit Hauptwohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen. Sie wird nicht separat beantragt, sondern bei Genehmigung des Antrages auf Schülerbeförderung (siehe Punkt 2.7 Sammelzeitkarte) ergänzend ausgegeben.

2.10.18.1 Geltungsdauer
Die Schülernetzkarte gilt ganztägig und ganzjährig von Anfang eines Schuljahres bis zum Beginn des nachfolgenden Schuljahres inklusive der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern.

2.10.18.2 Geltungsbereich
Die Schülernetzkarte gilt für beliebig häufige Fahrten im gesamten Bediengebiet der VVR.

2.10.19 Fahrpreisloser ÖPNV „Putbus“ (gültig vom 01.05. bis 31.10.2025)

Besitzer einer Kurkarte aus der Stadt Putbus inkl. der dazugehörigen Ortsteile dürfen während der Gültigkeitsdauer ihrer Kurkarte alle Busse der VVR innerhalb der Tarifwaben:

  • Wabe 202 Putbus
  • Wabe 245 Kasnevitz

und zzgl. der Haltestellen „Groß Stresow Wendeplatz“ und „Abzweig Wandashorst“ bis einschließlich „Serams Wende-platz“
sowie alle Busse der VVR auf der gesamten Linie 30 Bergen –Putbus-Garz-Stralsund
fahrpreislos nutzen.
Tageskurkarten werden nicht anerkannt.; Jahreskurkarten nur personengebunden (in Verbindung mit Personalausweis) und fälschungsgeschützt, d.h. laminiert oder mindestens gesiegelt.
Die Mitnahme von Hunden ist kostenfrei, wenn sich auf der Kurkarte ein „H“ befindet bzw. eine eigene Kurkarte für Hunde vorgezeigt wird. Anderenfalls erfolgt die Beförderung von Tieren nach den aktuellen Tarifbestimmungen der VVR.
Die Beförderung von Fahrrädern wird nach den aktuellen Tarifbestimmungen der VVR abgerechnet, d.h. die Kurkarte berechtigt nicht zu einer kostenfreien Mitnahme.

2.10.20 Fahrpreisloser ÖPNV „Glowe und Lohme“

Vom 01.02.bis vorerst 30.09.2025 können Einwohner und Übernachtungsgäste gegen Vorlage einer gültigen Kur- oder Einwohnerkarte der Gemeinden Glowe und Lohme die Busse der VVR innerhalb der folgenden Tarifwaben kostenfrei nutzen:

210 Sassnitz, 211 Dubnitz/ Mukran, 212 Klementelvitz, 213 Königsstuhl *(Pendelverkehr PP Hagen – Königsstuhl Linie 19 ist nicht inkludiert), 215 Sagard, 216 Glowe, 217 Bisdamitz, 218 Lohme, 270 Altenkirchen, 271 Dranske, 272 Put-garten, 273 Nobbin, 274 Gelm, 275 Lobkevitz, 276 Bohlendorf, 277 Wittower Fähre, 278 Bakenberg.

Tageskurkarten werden nicht anerkannt. Jahreskurkarten und Einwohnerkarten sind personengebunden mit Passbild oder in Verbindung mit gültigen Personalausweis und fälschungsgeschützt d.h. laminiert oder mindestens gesiegelt gültig.
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden unentgeltlich befördert. Ab einem Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren müssen Kinder eine eigene Kurkarte besitzen, ansonsten einen Fahrschein lösen.
Die Mitnahme von Hunden ist kostenfrei, wenn sich auf der Kurkarte ein „HU“ befindet bzw. eine eigene Kurkarte für Hunde vorgezeigt wird. Anderenfalls erfolgt die Beförderung von Tieren nach den aktuellen Tarifbestimmungen der VVR.
Die Beförderung von Fahrrädern wird nach den aktuellen Tarifbestimmungen der VVR abgerechnet, d.h. die Kurkarte berechtigt nicht zu einer kostenfreien Mitnahme.

2.11 Sonderregelungen
2.11.1 Fahrkartenvereinigung des VDV

Inhaber eines Fahrausweises der Fahrkartenvereinigung des VDV können alle Busse der VVR zu dienstlichen Zwecken kostenfrei nutzen.

3 Schwerbehinderte Menschen

Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr richtet sich nach § 228 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung.
Zur unentgeltlichen Beförderung berechtigen Schwerbehindertenausweise (grün/halbseitig orange), die mit einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke versehen sind, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des Bediengebietes.
Trägt der Schwerbehindertenausweis den Vermerk „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.“ und das Merkzeichen „B“, werden eine Begleitperson und ein Hund unentgeltlich befördert. Das gilt auch, wenn kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis vorhanden ist.
Für die unentgeltliche Mitnahme eines Führhundes muss der Schwerbehindertenausweis auf der Rückseite das Merkzeichen „Bl“ tragen. Für schwerbehinderte Menschen, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises (grün/halbseitig orange) oder eines gültigen Fahrausweises sind, ist die Mitnahme von Krankenfahrstühlen und sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln unentgeltlich. Orthopädische Hilfsmittel gemäß Bundesversorgungsgesetz sind neben verschiedenen Formen von Krankenfahrstühlen auch Gehhilfen (Unterarmstützen, Gehbänkchen, Rollatoren) sowie besondere Fahrräder (Behindertenfahrräder oder -dreiräder, die speziell für schwerbehinderte Menschen hergestellt worden sind).

4 Mitnahme von Sachen und Tieren

4.1 Sachen

Die Mitnahme von Gepäck und Kinderwagen erfolgt unentgeltlich.

4.2 Tiere

Für die Mitnahme von Hunden sowie sonstigen Tieren gemäß § 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ist eine Fahrkarte „Tier“ (Fahrschein für eine einfache Fahrt) zu entrichten.
Mit einer Monatskarte plus, gültig nur in der Wabe 100, Stadtverkehr Stralsund, kann unter Beachtung des § 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ein Tier unentgeltlich mitgenommen werden.

Unentgeltlich werden befördert:
– kleine Tiere in geeigneten Behältnissen, die keinen zusätzlichen Platz beanspruchen
– Blindenführhunde, die eine blinde Person begleiten
– Hunde schwerbehinderter Menschen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IX), wenn dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist.

5 Beförderung von Polizisten in Uniform

Polizeivollzugsbeamte des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden unentgeltlich befördert, soweit sie während der Fahrt entsprechend ihrer Dienstvorschriften uniformiert sind. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis.

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