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Stammkarten - Ausbildungsjahr 2024/2025

Antrag Stammkarte 24/25

Antrag Stammkarte 24/25

 


Sammelzeitkarte Schuljahr 2024/2025

Sammelzeitkarten - 2024/2025

Für Abonnenten

Abonnenten

Informationen für Schüler und Azubis

 

Allgemeine Informationen für Schülerinnen und Schüler

Wir sind im Auftrag des Landkreises Vorpommern-Rügen für den gesamten Schulbusverkehr im Landkreis zuständig.

Anspruch auf eine Aufwandserstattung – Sammelzeitkarte – haben anspruchsberechtigte Fahrschüler/-innen mit Hauptwohnsitz Landkreis Vorpommern-Rügen, die eine örtlich zuständige oder eine örtlich unzuständige Schule besuchen.

Dies trifft zu für Schüler bis zum Ende

  • der Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums,
  • des Berufsgrundbildungs- und des Berufsvorbereitungsjahres und
  • der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt.

Hier findet ihr ausführliche Informationen des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Schülerbeförderung.

Sammelzeitkarte für Schüler/-innen mit Hauptwohnsitz LK V-R

Schüler des Landkreises Vorpommern-Rügen erhalten nach Bestätigung des Antrages auf Aufwandserstattung durch das Schulverwaltungsamt eine Sammelzeitkarte, welche für jeweils ein Schuljahr gültig ist. Die Sammelzeitkarte berechtigt den jeweiligen Schüler die Busse der VVR bzw. der in unserem Auftrag fahrenden Subunternehmer zu benutzen.

 

Dieser Fahrausweis ist für beliebig viele Fahrten gemäß der aufgedruckten Strecke bzw. des hinter dem Tarif liegenden Geltungsbereichs einer entsprechenden Zeitfahrkarte für ein Schuljahr gültig. Er gilt jedoch nicht während der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Sammelzeitkarte ist bei jeder Fahrt mitzuführen und vor Antritt der Fahrt dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzuzeigen.

Wenn bei einer Kontrolle der Fahrausweis nicht vorgezeigt werden kann, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt, gem. §8 den Allgemeinen Bestimmungen der VVR erhoben.

 

Weitere Informationen zum Thema Verlorene Fahrausweise finden Sie im folgenden Abschnitt.

Ergänzungsticket "Schülernetzkarte" für Schüler/-innen mit Hauptwohnsitz LK V-R

Die Schülernetzkarte ist ein Ergänzungsprodukt für alle Schüler/-innen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Sie wird nicht separat beantragt, sondern bei Genehmigung des Antrages auf Schülerbeförderung (siehe Punkt Sammelzeitkarte) ergänzend ausgegeben. Sprich, in deiner Sammelzeitkarte ist automatisch die Schülernetzkarte inklusive!

Die Schülernetzkarte gilt ganztägig und ganzjährig von Anfang eines Schuljahres bis zum Beginn des nachfolgenden Schuljahres inklusive der Sommerferien MV. Die Schülernetzkarte gilt für beliebig häufige Fahrten im gesamten Bediengebiet der VVR.

 

Beantragung und Ausgabe von Sammelzeitkarten

Beantragung

Die Antragstellung für die Ausstellung einer Sammelzeitkarte erfolgt über den

Landkreis Vorpommern-Rügen

Fachdienst 37

Schülerbeförderung

Carl-Heydemann-Ring 67

18437 Stralsund

 

Ausgabe

Die Ausgabe der Sammelzeitkarten erfolgt durch die Schulen. Zu Beginn eines neuen Schuljahres erfolgt die Kartenverteilung in der Regel in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien.

  

Informationen zum Thema Ermäßigte Fahrausweise für Schüler/Studenten und Azubis findet ihr im nachfolgendem Abschnitt.

Ermäßigte Zeitfahrausweise für Schüler/Studenten + Azubis

 

Diese Informationen sind für dich wichtig, wenn du Schüler*in ohne Anspruch auf eine Sammelzeitkarte bist oder Azubi.

 

Kinder und Schüler von 6 bis einschließlich 14 Jahre haben bei uns generell Anspruch auf ermäßigte Fahrscheine. Aber auch Schüler, Azubis und Studenten ab 15 Jahren können folgende ermäßigte Zeitfahrausweise erwerben: 

  • Wochenkarte ermäßigt
  • Monatskarte ermäßigt
  • Halbjahreskarte ermäßigt (nur im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund)

Für die Nutzung dieser ermäßigten Zeitfahrausweise (ab 15 Jahre) benötigst du aber eine Stammkarte als Nachweis der Berechtigung. Ausführliche Informationen findest du im folgende Absatz und in den Tarifbestimmungen ab Punkt 2.6

 

Besondere Hinweise für Personen ab dem 15. Geburtstag

Laut Ausgleichsverordnung des Landes MV gilt dies für:

  • Schüler und Direktstudenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen und Hochschulen
  • Personen, die nachträglich die Berufsreife oder die mittlere Reife erwerben
  • Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz stehen
  • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen
  • Praktikanten und Volontäre, die vor, während und im Anschluss an die staatlich geregelte Ausbildung ein für die Ausbildung notwendiges Praktikum ableisten
  • Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
  • Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes

Stammkarten für Azubis

Seit dem 01.01.2021 gilt bei uns:

Stammkarten für den Stadt-, Orts- und Regionalverkehr müssen grundsätzlich bei der VVR beantragt werden. Die Stammkarte wird dann per Post zugestellt. Das Antragsformular zum Download findest du in der Spalte rechts.

 

Die nachfolgend aufgeführten Ausweise werden als Stammkarte anerkannt:

  • Ausweise weiterführender Bildungseinrichtungen, die der Ausgleichsverordnung unterliegen (z.B. Fachhochschulen oder Hochschulen)
  • Ausweise für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

Monats-ABO für Studenten + Azubis

Das Monats-ABOs für den Stadt-, Orts- und Regionalverkehr:

Dank des Monats-ABOs muss im Bus kein Fahrschein gelöst werden, sondern nur die ABO-Karte vorgezeigt werden. Du musst lediglich einen Antrag für ein Monats-ABO ausfüllen. Dann wird ganz unkompliziert der Betrag für die ermäßigte Monatskarte am 19. des Vormonats vom Konto abgebucht.

Wer sich für das Monats-Abo-Verfahren entscheidet, erhält anstatt der Stammkarte eine Plastikkarte zugeschickt. Dies hat den Vorteil, dass bei Verlust der ABO-Monatskarte nur 7,50 € für eine Ersatzkarte zu bezahlen sind. Geht eine Stammkarte mit ermäßigter Monatskarte verloren, muss diese in voller Höhe neu erworben werden!

 

Prozedere für ein Monats-ABO:

  • Fülle den „Antrag für ein Monats-ABO" aus (Download- siehe rechte Spalte), lass ihn von deiner Schule bestätigen und hefte ein aktuelles Passfoto an (bitte Name auf die Rückseite).
  • Den Antrag zeitnah an die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR), Zum Rauhen Berg 1 in 18507 Grimmen senden.
  • Der Versand der ABO-Karte erfolgt an die private Postadresse. 

Schülerfreizeitkarte für Schüler/-innen ohne Hauptwohnsitz LK V-R 

Mit deinem ermäßigten Zeitfahrausweis bist du bereits zwischen Wohnort und Schulstandort sehr mobil. Darüber hinaus kannst du unter der Woche ab Nachmittag, an Wochenenden und in den Ferien (außer Sommerferien M-V) für wenig Geld im gesamten Netz der VVR unterwegs sein.

 

Die Schülerfreizeitkarte kostet 14,00 €/ Monat und kann für beliebig viele Fahrten im gesamten Bediengebiet der VVR genutzt werden.

Die Schülerfreizeitkarte gilt:

  • von Montag bis Freitag ab 16:00 Uhr bis Betriebsende 
  • samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in M-V sowie in den Ferien in M-V (außer Sommerferien M-V) ganztägig.

Alle weiteren Informationen zur Nutzung findest du in unseren Tarifbestimmungen.

 

D-Ticket für Azubis in MV für 29€/Monat.

Seit dem 01.05.2023 gibt es das Deutschland-Ticket für für Azubis im MV für 29 €/ Monat.

Das Ticket gilt für alle Auszubildenden, Freiwilligendienstleistenden und Beamtenanwärter, deren Schul-, Ausbildungs- oder Einsatzort sich innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern befindet. Die genaue Auflistung der Berechtigten kann auf der untenstehenden Webiste nachgelesen werden.

Das Ticket ist ausschließlich online bestellbar und als Handyticket über die App „DB-Navigator“ nutzbar.

Hier können alle weiteren Informationen rund um das Ticket nachgelesen werden: azubiticket-mv.de

Verlorene Fahrausweise

Was passiert, wenn die Sammelzeitkarte/Schülernetzkarte, ABO-Karte, Chip-Karte verloren gehen?

 

Beantragung einer Ersatzkarte

Jeder Sammelzeitkarten- oder ABO-Karteninhaber hat die Möglichkeit,direkt bei der VVR eine Ersatzkarte anzufordern. Die Ausstellung kostet 7,50 €. Die Ersatzkarte mit Rechnung wird per Post zugestellt. Bis zur Zustellung der Ersatzkarte muss das Beförderungsentgelt für die Fahrt beim Busfahrer entrichtet werden.

Die Ersatzkarte kann auch sofort in den VVR-Infotheken am Stralsunder und Bergener Busbahnhof nachgedruckt und dort bezahlt werden.

 

Unsere Kontaktdaten findest du im Menüpunkt "Service" unter "Kontakt".

Die zur Verfügung gestellte Sammelzeitkarte/Schülernetzkarte, ABO-Karte, Chip-Karte ist mit Sorgfalt zu behandeln. Die Beförderungsbedingungen der VVR sind einzuhalten.




Kontakt

Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR)

Zum Rauhen Berg 1, 18507 Grimmen

E-Mail: info@vvr-bus.de

Telefon: (038326) 600 800

Fax: (038326) 600 419

Betriebshof Bergen

Tilzower Weg 33

18528 Bergen auf Rügen

Fax: (038326) 600 149

Betriebshof Ribnitz-Damgarten

Am Nettelrade 5

18311 Ribnitz-Damgarten

Fax: (038326) 600 349

Betriebshof Stralsund

Am Umspannwerk 13

18437 Stralsund

Fax: (038326) 600 249